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Welchen Weg man nach der Schule einschlägt, entscheidet nicht nur die Durchschnittsnote auf dem Abschlusszeugnis. Die persönlichen Fähigkeiten und Interessen sind Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches und zufriedenstellendes Arbeitsleben.

Welcher Beruf ist der richtige?

Am wichtigsten bei der Berufswahl ist es, auf die eigenen Wünsche, Interessen und Talente zu achten. Zum einen erleichtert das die Entscheidung ungemein, zum anderen stärkt es die Motivation, diesen Weg auch zu gehen.

Mit einer chronischen Erkrankung wie der MS ist eine solche Entscheidung jedoch nicht immer einfach. Denn nun stellen sich verstärkt auch Fragen wie: „Welche Anforderungen bringt der gewünschte Beruf mit sich?“ oder „Bin ich diesen auch dauerhaft gewachsen?“. So stellen einige Berufe besonders hohe körperliche Anforderungen an den Arbeitnehmer. Andere wiederum können seelisch stark belastend sein. Während positiver, gesunder Stress Energie spendet und förderlich ist, kann eine ständige Überforderung im Berufsleben sich negativ auf das Wohlbefinden auswirken.

Studium und Ausbildung mit MS

Ausbildung?

Eine berufliche Ausbildung bildet die Grundlage für eine qualifizierte Beschäftigung in einem bestimmten Arbeitsbereich. Das Bundesinstitut für Berufsausbildung (BIBB) hat die Grundlage für die Ausbildungsverordnung geschaffen. Für jeden Beruf wiederum gibt es die Handwerksordnung (HwO). In dieser werden die zu erwerbenden Fähigkeiten festgeschrieben.

Dabei werden auch die besonderen Verhältnisse behinderter und chronisch kranker Auszubildender berücksichtigt. Davon können Sie profitieren, denn diese Regelung ist insbesondere im Hinblick auf die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, der Dauer von Prüfungszeiten, der Zulassung von Hilfsmitteln und der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter für MS-erkrankte Auszubildende wichtig.

Oder doch lieber Studium?

Möglicherweise denken Sie auch über ein Studium nach. Dieser Bildungsweg hat den Vorteil, dass hohe körperliche Anstrengungen oft in den Hintergrund treten und die Arbeitszeiten flexibler als in einer Ausbildung sind.

So gut wie alle Hochschulen und Studentenwerke haben spezielle Beauftragte und Berater, die Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen als Experten zur Seite stehen. Sie beraten Sie bei Fragen rund um den Nachteilsausgleich bei der Hochschulzulassung, zum Studium und zu Prüfungen, zu Finanzierungs- und Versicherungsfragen, Unterstützungsmöglichkeiten bei der Studienorganisation und Informationen zur Barrierefreiheit des Hochschulgeländes.

Ein aktuelles Verzeichnis aller Berater deutscher Hochschulen findet sich unter: http://www.studentenwerke.de/de/behinderung

Das Behindertengleichstellungsgesetz BGG aus dem Jahr 2002 wurde am 27. Juli 2016 mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts aktualisiert. Damit hat der Staat die Rahmenbedingungen für Studierende mit chronischer Erkrankung verbessert. Seitdem ist die Pflicht der Hochschulen im Hochschulrahmengesetz verankert, sich um die Belange dieser Studierenden zu kümmern. Auch die Barrierefreiheit in öffentlichen Verwaltungen wurde verbessert.

Finanzielle Leistungen – hier bekommen Sie Unterstützung

Neben BAföG oder einem sogenannten Bildungskredit gibt es verschiedene finanzielle Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten speziell für Auszubildende mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen.

Die sogenannte „Berufsausbildungshilfe" (kurz: BAB) kann eine finanzielle Unterstützung während der Ausbildungszeit sein. Sie kann von allen Azubis beantragt werden. Für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können Extraleistungen, beispielsweise eine Verlängerung der Ausbildung oder eine Zweitausbildung, finanziert werden. Sie können die BAB beantragen, wenn Ihre Ausbildung aufgrund von längeren Krankheitsphasen unter- oder auch abgebrochen werden muss. Die BAB muss, anders als das Bafög, nicht zurückgezahlt werden.

Eine andere Finanzierungsmöglichkeit, die ebenfalls über die Agentur für Arbeit organisiert wird, ist das „Ausbildungsgeld". Anders als das BAB ist dies ausschließlich für Azubis mit Behinderung gedacht. Es wird sowohl während einer beruflichen Ausbildung als auch während berufsvorbereitender Maßnahmen gezahlt.

Die Erfahrung von Fachberatern kann für Ihre individuelle (Berufs-)Planung hilfreich sein. Das Beratungsspektrum reicht dabei von Informationen zum Schwerbehindertenausweis über den Nachteilsausgleich in Ausbildung und Studium bis hin zur Barrierefreiheit. Anlaufstellen sind beispielsweise speziell ausgebildete Berater der Bundesagentur für Arbeit, das Deutsche Studentenwerk e. V., Reha-Experten der Krankenkassen, das Integrationsamt oder eine Beratungsstelle der DMSG (Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft). Hier finden Sie Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Ausbil­dungsplatz oder Studienzweig.

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