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Die meisten Menschen möchten mitbestimmen können, wenn es um Fragen der medizinischen Behandlung oder pflegerischen Betreuung im Fall einer schweren Erkrankung oder dem nahenden Lebensende geht. Solange Sie denken und sprechen können, also im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind, ist dies immer auch möglich. Was aber, wenn eine schwere Krankheit, ein Unfall oder ein lebensbedrohlicher Notfall dazu führen, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können? In einem solchen Fall ist es gut, wenn Sie vorgesorgt und eine Patientenverfügung verfasst haben.

Die Patientenverfügung – Sinn und Zweck

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorglich getroffene Willenserklärung. Diese bietet Ihnen die Möglichkeit, rechtzeitig eine Erklärung abzufassen für schwerste oder lebensbedrohliche Krankheitssituationen oder die letzte Lebensphase. Hier können Sie festlegen, wie Sie behandelt oder auch nicht behandelt werden möchten, wie Ihre Pflege aussehen soll, welche Vorkehrungen für Ihre Sterbephase getroffen werden sollen oder welche Art der Schmerztherapie Sie wünschen. In einer Patientenverfügung können Sie bestimmte medizinische Maßnahmen einfordern, einschränken oder auch völlig ablehnen.

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Wozu brauche ich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung brauchen Sie dann, wenn Sie aufgrund einer schweren und aussichtslosen Krankheitssituation nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen in Bezug auf lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen zu äußern. In einem solchen Fall ist Ihr behandelnder Arzt, zusammen mit Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt, verpflichtet, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Ist dieser nicht eindeutig zu klären, ist Ihr Arzt verpflichtet, sowohl lebenserhaltende als auch lebensverlängernde Maßnahmen durchzuführen. Haben Sie jedoch Ihre Behandlungswünsche schon in einer Patientenverfügung festgelegt, dann zählt Ihr dort niedergeschriebener Wunsch.

Sicher fällt es auch Ihnen nicht leicht, sich mit derart bewegenden Fragestellungen, die sich mit Krankheit, Leid und auch dem Sterben befassen, auseinanderzusetzen. Eine Patientenverfügung in gesunden Zeiten zu verfassen, bedeutet eben auch, selbst die Verantwortung für teilweise weitreichende Entscheidungen, wie z. B. das Beenden lebenserhaltender Behandlungen, zu übernehmen. Überlegen Sie sich, ob das in Ihrem Interesse ist und entscheiden Sie sich für bzw. gegen eine eigene, individuelle Patientenverfügung.

Weitere Informationen und entsprechende Formulare können Sie über das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestellen!

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Quelle(n):

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Vorsorgevollmacht (besucht 11/19)
Patientenverfügung, Deutsche Parkinson Vereinigung, klarigo Verlag, 2019